Allgemeine Geschäftsbedingungen der VENAX UG (haftungsbeschränkt)

1. Anbieter, Rechtsform und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen, Angebote sowie sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der VENAX UG (haftungsbeschränkt), Pestalozzistraße 25, 22305 Hamburg, vertreten durch Amida Mukanda Mputu, nachfolgend „VENAX“, und ihren Auftraggebern.

Die Leistungen von VENAX richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch werden ausdrücklich nicht geschlossen. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VENAX stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Leistungsgegenstand

Gegenstand der Leistungen von VENAX ist insbesondere die konzeptionelle, gestalterische und technische Erstellung von Websites einschließlich deren Veröffentlichung, Bereitstellung, Wartung, Pflege, Betreuung, Absicherung sowie Weiterentwicklung im Rahmen eines laufenden Website-Service-Verhältnisses.

Die Leistungen können sowohl einmalige Projektleistungen als auch fortlaufende Serviceleistungen umfassen. Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen ist ausschließlich die jeweils individuell getroffene Vereinbarung zwischen den Parteien.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet VENAX weder eine bestimmte gestalterische Ausführung noch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder eine bestimmte technische Reichweite der erstellten Website.

Zusatzleistungen insbesondere aus den Bereichen Suchmaschinenoptimierung, Online-Marketing, Automatisierungssysteme, Schnittstellenprogrammierung, KI-gestützte Systeme, Medienproduktion, Content-Erstellung oder sonstige digitale Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.

3. Website-Service als wesentlicher Bestandteil der Leistungserbringung

Die Veröffentlichung, technische Bereitstellung sowie der dauerhafte Betrieb einer durch VENAX erstellten Website setzen zwingend einen aktiven Website-Service-Vertrag voraus. Der Website-Service stellt einen wesentlichen Bestandteil des gesamten Vertragsverhältnisses dar und ist integraler Bestandteil der technischen Funktionsfähigkeit der Website.

Die durch VENAX erstellten Websites werden grundsätzlich innerhalb einer von VENAX betriebenen oder verwalteten technischen Infrastruktur bereitgestellt. Ohne einen aktiven Website-Service-Vertrag besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung, Hosting, Wartung, Aktualisierung, Sicherheitsüberwachung, Support oder sonstige technische Funktionsfähigkeit der Website.

VENAX ist berechtigt, Websites ohne aktiven Website-Service-Vertrag ganz oder teilweise zu deaktivieren oder deren Veröffentlichung zu unterlassen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ein Anspruch auf dauerhafte technische Betriebsbereitschaft außerhalb der Infrastruktur von VENAX besteht nicht.

4. Technische Infrastruktur und Systemumgebung

Die technische Umsetzung sowie der Betrieb der Website erfolgen innerhalb einer von VENAX bereitgestellten oder verwalteten technischen Infrastruktur. Diese Infrastruktur umfasst insbesondere Serverumgebungen, Content-Management-Systeme, Sicherheitsarchitekturen, Update-Strukturen, Datenbankstrukturen sowie sonstige technische Komponenten, die zur Funktionsfähigkeit der Website erforderlich sind.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Bereitstellung der Website ausschließlich innerhalb dieser technischen Infrastruktur. Ein Anspruch auf Bereitstellung einzelner Systembestandteile oder administrativer Zugänge besteht nicht.

Dies gilt insbesondere für Serverzugänge, Administrationszugänge, Entwicklungsumgebungen, Quellcodes, Projektdateien, Datenbankstrukturen oder sonstige technische Komponenten der Systemarchitektur.

Im Falle der Beendigung des Website-Service-Vertrages ist VENAX berechtigt, den technischen Betrieb der Website ganz oder teilweise einzustellen. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung der technischen Funktionsfähigkeit außerhalb der Infrastruktur von VENAX besteht nicht.

Eine Migration der Website auf eine fremde Systemumgebung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. VENAX übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Website außerhalb der von VENAX betriebenen Systemumgebung.

5. Vertragsschluss und Abnahme

Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot auswählt, ein Auftragsformular vollständig übermittelt und VENAX den Auftrag anschließend in Textform bestätigt. Mit der Übermittlung der Beauftragung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab.

VENAX ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Nach Fertigstellung stellt VENAX die Website zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bereitgestellte Website innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel in Textform mitzuteilen.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt die Website als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Mit erfolgter Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

6. Preise und Vergütung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Vergütung kann einmalige Projektleistungen sowie laufende Serviceleistungen umfassen. Laufende Serviceleistungen werden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet.

VENAX ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang ganz oder teilweise zurückzuhalten.

7. Preisanpassungen bei laufenden Serviceleistungen

VENAX ist berechtigt, Preise für laufende Serviceleistungen höchstens einmal jährlich anzupassen, sofern dies aufgrund technischer Weiterentwicklungen, gestiegener Infrastrukturkosten, erhöhter Softwarelizenzkosten, gesetzlicher Änderungen oder sonstiger betrieblicher Erfordernisse erforderlich ist.

Die Preisanpassung wird mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber der Preisanpassung innerhalb dieser Frist nicht, gilt diese als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs ist VENAX berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung ordentlich zu kündigen.

8. Zahlungsbedingungen und Leistungssperre

Rechnungen sind mit Zugang ohne Abzug fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist VENAX berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen.

VENAX ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen ganz oder teilweise einzustellen sowie Websites vorübergehend oder dauerhaft zu deaktivieren, sofern der Auftraggeber trotz Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

9. Domains und Hosting

Domains können nach Wahl von VENAX im Namen von VENAX oder im Namen des Auftraggebers registriert werden. Ein Anspruch auf eine bestimmte Registrierungsart besteht nicht.

VENAX übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder rechtliche Zulässigkeit bestimmter Domainnamen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der Domainnutzung.

Nach vollständiger Begleichung sämtlicher Forderungen kann der Auftraggeber die Übertragung einer Domain verlangen, sofern keine technischen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen. Die Kosten der Übertragung trägt der Auftraggeber.

10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Inhalte, Daten und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen.

VENAX ist nicht verpflichtet, bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.

Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, führen zu einer entsprechenden Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen.

11. Nutzungsrechte und Herausgabe technischer Projektbestandteile

Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von VENAX erbrachten Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen bei VENAX.

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Nutzung der Website.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, Projektdateien, Layoutdateien, Datenbankstrukturen oder sonstigen technischen Entwicklungsbestandteilen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Referenznennung

VENAX ist berechtigt, erstellte Projekte einschließlich Unternehmensname, Logo sowie Screenshots der erstellten Website zu Referenzzwecken zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Nutzung auf der eigenen Website, in Präsentationen sowie in digitalen Veröffentlichungen.

Der Auftraggeber kann der Nutzung aus berechtigtem Interesse widersprechen.

13. Haftung

VENAX haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VENAX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, Datenverluste sowie mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

14. Datensicherung

VENAX führt im Rahmen des Website-Service-Vertrages regelmäßige technische Sicherungen durch. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht nicht.

Der Auftraggeber bleibt verpflichtet, eigene Sicherungskopien geschäftskritischer Daten vorzuhalten.

15. Einsatz von Subunternehmern

VENAX ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder externe Dienstleister einzusetzen. Ein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung besteht nicht.

16. Datenschutz

Soweit VENAX personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung.

Sofern keine Auftragsverarbeitung vorliegt, handeln beide Parteien datenschutzrechtlich eigenständig verantwortlich.

17. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

VENAX ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern sachliche Gründe vorliegen. Änderungen werden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, gelten diese als genehmigt. Im Falle eines Widerspruchs ist VENAX berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ordentlich zu kündigen.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.